Abgabe einer Jahressteuererklärung

Vertiefende Informationen

Rechtsgrundlage

Einkommensteuergesetz (EStG):

  • § 46 Veranlagung bei Bezug von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit

Freigabevermerk

17.10.2025 Oberfinanzdirektion Baden-Württemberg als Vertreterin des Finanzministeriums Baden-Württemberg