Öffentlichkeitsbeteiligung

Aktuelle Pläne

Elektronische Veröffentlichung: Offenlage des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften"Sondergebiet Freiflächen-PV-Anlage Am unteren Märkter Weg“, Gemarkung Haltingen

Der Gemeinderat der Stadt Weil am Rhein hat am 29.09.2026 in öffentlicher Sitzung die Änderung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Sondergebiet Freiflächen-PV-Anlage Am unteren Märkter Weg“, Gemarkung Haltingen, gegenüber des Aufstellungsbeschlusses vom 30.09.2025 beschlossen.
 
In gleicher Sitzung hat der Gemeinderat den Entwurf des Bebauungsplans „Sondergebiet Freiflächen-PV-Anlage Am unteren Märkter Weg“, Gemarkung Haltingen, und den Entwurf der dazugehörigen Örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und § 4 Abs. 2 BauGB zu veröffentlichen.
 
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften „Sondergebiet Freiflächen-PV-Anlage am unteren Märkter Weg“, Gemarkung Haltingen, ergibt sich aus dem Abgrenzungsplan.
 
Ziele und Zwecke der Planung
Der Bebauungsplan wird aufgestellt, um verbindliches Bauplanungsrecht für die Errichtung einer Freiflächen-PV-Anlage in Haltingen zu schaffen. Damit wird die Erzeugung von Strom aus regenerativen Energiequellen, die Reduzierung des CO<sub>2</sub>-Ausstoßes zum Schutz des Klimas und eine dezentrale Energieversorgung im Weiler Stadtgebiet sichergestellt. Zur Realisierung der Ziele aus der übergeordneten Planung (Regionalplan, FNP) ist der Bebauungsplan erforderlich.
 
Veröffentlichung
Der Entwurf des Bebauungsplans „Sondergebiet Freiflächen-PV-Anlage am unteren Märkter Weg“, Gemarkung Haltingen, wird mit dem Abgrenzungsplan, dem Rechtsplan/zeichnerische Festsetzungen, den Textlichen Festsetzungen und den Örtlichen Bauvorschriften und der Begründung jeweils vom 17.08.2026 sowie den dazugehörigen Gutachten


vom 12.10.2026 bis 20.11.2026(jeweils einschließlich)  veröffentlicht. Die Unterlagen stehen zur Einsicht und zum Download bereit.

Als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit werden alle Unterlagen innerhalb der oben genannten Frist auch im Rathaus Weil am Rhein, Rathausplatz 1, 79576 Weil am Rhein, Gebäude A, 2. OG, im Flur des Stadtbauamtes - Auslegungsbereich - während der Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt.
 
Sofern der Bebauungsplan auf private Regelwerke (DIN-Normen) verweist, werden diese zur Einsicht bereitgehalten.
 
Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die dazugehörigen Gutachten:

  • Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan vom 17.08.2026, faktorgruen
  • Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung – Relevanzprüfung vom 18.06.2026, Trinationales Umweltzentrum e.V. (TRUZ)
  • Blendgutachten vom 06.08.2026, Möhler+Partner Ingenieure
  • Bodengutachten vom 26.06.2026, ConSoGeol GmbH & Co. KG
  • Kurzbericht Untersuchung auf Zinkgehalt und pH-Wert des Bodens vom 17.07.2026, ConSoGeol GmbH & Co. KG

Die Gutachten können gemeinsam über folgenden Link heruntergeladen werden:
Zusammenstellung Gutachten als zip-Datei (26,2 MB)

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

  • Eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung - Relevanzprüfung vom 18.06.2026, Trinationales Umweltzentrum e.V. (TRUZ), die Aussagen über die Betroffenheit vorhandener Arten, ihrer Habitate und etwaige Vorhabenempfindlichkeiten und Maßnahmenvorschläge trifft.
  • Ein Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan vom 17.08.2026, faktorgruen mit Aussagen zu den Schutzgütern Mensch, Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt, Boden und Fläche, Wasser, Klima/Luft, Landschaftsbild und Erholungswert, Kultur- und Sachgüter, Bedeutung des Plangebiets für Klimaschutz und Klimawandel sowie besondere Betroffenheit der Schutzgüter durch den Klimawandel.
  • Ein Blendgutachten vom 06.08.2026 von Möhler+Partner Ingenieure, welche Aussagen über die wesentlichen Immissionsorte für eine mögliche Blendung und ihre Auswirkungen auf die Wohnbebauung in der Nachbarschaft trifft.
  • Bodengutachten vom 26.06.2026, ConSoGeol GmbH & Co. KG und ein Kurzbericht Untersuchung auf Zinkgehalt und pH-Wert des Bodens vom 17.07.2026, ConSoGeol GmbH & Co. KG, mit Informationen zu den Schutzgütern Boden und Wasser
  • Stellungnahme des Beregungsverband Bruckjucherten und des Badischen Landwirtschaftlichen Hauptverbands e.V.
  • Stellungnahme der Deutschen Bahn AG-DB und des Eisenbahn-Bundesamts
  • Stellungnahme des RP Freiburg Abt. 9, Ref. 91, Geowissenschaftliches Landesservicezentrum und des RP Freiburg Stabstelle Energiewende, Windenergie und Klimaschutz

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung Weil am Rhein abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (per E-Mail an: beteiligungsverfahren@weil-am-rhein.de ) können aber bei Bedarf auch auf anderem Weg (z.B. schriftlich oder zur Niederschrift oder über ein Formular) abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
 
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
 
Für eingehende Stellungnahmen weisen wir auf die Datenschutzbestimmungen gemäß Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hin. Das Ergebnis der Behandlung der Anregungen wird dem Einwender/der Einwenderin mitgeteilt. Die Angabe der Anschrift des Verfassers/der Verfasserin wird ausschließlich hierfür verwendet. Weitere Informationen gem. Art. 13 DSGVO finden Sie auf der Homepage der Stadt Weil am Rhein www.weil-am-rhein.de/datenschutz
 
Bitte beachten Sie beim Ausfüllen des Formulars die Unterscheidung zwischen
 
Trägern öffentlicher Belange (64 KB) (Formular muss ausgedruckt und unterschrieben werden)
 
und
 
betroffenen Bürgern (Formular kann online ausgefüllt und versandt werden).
 
Wir bitten um Ihre Stellungnahme bis zum
 
20.11.2026 einschließlich. 
Sollten wir bis zu diesem Termin keine Stellungnahmen von Ihnen erhalten haben, gehen wir davon aus, dass die von Ihnen wahrzunehmenden Belange durch die Bebauungsplanänderung nicht berührt werden.
 
Gleichzeitig bitten wir Sie, über von Ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung Aufschluss zu geben, soweit dies für die Bebauungsplanänderung bedeutsam sein könnte.
 
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Stadtbauamt der Stadt Weil am Rhein.
 
Stadtbauamt Weil am Rhein
Stadt- und Grünplanungsabteilung
Ansprechpartner: Vanessa Sauer
Telefon: 07621/704-611
E-Mail: vanessa.sauer@weil-am-rhein.de
 
Servicepool Stadtbauamt
Ansprechpartnerin: Gudrun Petermann
Telefon: 07621/704-677
E-Mail: gudrun.petermann@weil-am-rhein.de

Bereits in Kraft getretene Bebauungspläne und Flächennutzungsplan

Bebauungspläne, die bereits das Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung durchlaufen haben und in Kraft getreten sind, sowie der Flächennutzungsplan können über das städtische Geoinformationsportal abgerufen werden.