Aufstellung des Bebauungsplans "Hauptstraße Nord 5. 3. Änderung“, Gemarkung Weil, sowie Aufstellung der dazugehörigen Örtlichen Bauvorschriften
Der Gemeinderat der Stadt Weil am Rhein hat am 24.09.2024 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des Bebauungsplans "Hauptstraße Nord 5. 3. Änderung“, Gemarkung Weil, gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen (Aufstellung bei weniger als 20.000 m² Fläche, Bebauungsplan der Innenentwicklung). Des Weiteren hat der Gemeinderat die Aufstellung der Örtlichen Bauvorschriften für den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Hauptstraße Nord 5. 3. Änderung“, Gemarkung Weil, gem. § 9 Abs. 4 BauGB i. V. m. § 74 Landesbauordnung (LBO) beschlossen. Des Weiteren hat der Gemeinderat die Durchführung der Offenlage gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Hauptstraße Nord 5. 3. Änderung“, Gemarkung Weil, und der Örtlichen Bauvorschriften ergibt sich aus dem Abgrenzungsplan.
Ziele und Zwecke der Planänderung
Errichtung des Schulneubaus, Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes, Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen.
Veröffentlichung
Der Entwurf des Bebauungsplans "Hauptstraße Nord 5. 3. Änderung“, Gemarkung Weil wird mit dem Abgrenzungsplan vom 02.04.2024, dem Rechtsplan vom 12.04.2024, den Textlichen Festsetzungen vom 23.07.2024, den Örtlichen Bauvorschriften vom 08.07.2024 sowie der Begründung vom 18.07.2024 ab dem 14.10.2024 veröffentlicht. Die Unterlagen stehen zur Einsicht und zum Download bereit.
Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die dazugehörigen Beifügungen:
Hinweis auf die Starkregengefahrenkarte des Landkreises Lörrach (EROL), Überflutungsausdehnung extrem vom 11.11.2021 sowie die Artenschutzrechtliche Prüfung des Trinationalen Umweltzentrum (TRUZ) vom 04.07.2024.
Gleichzeitig werden die Unterlagen im Rathaus in Weil am Rhein, Rathausplatz 1, 79576 Weil am Rhein, Gebäude A, 2. OG, im Flur des Stadtbauamtes - Auslegungsbereich - während der Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt.
Während der Veröffentlichung stehen in der Zeit vom 14.10.2024 - 15.11.2024 (jeweils einschließlich) folgende Unterlagen zur Verfügung:
- Abgrenzungsplan (1,9 MB)
- Rechtsplan (169 KB)
- Textliche Festsetzungen (393 KB)
- Örtliche Bauvorschriften (55 KB)
- Begründung (914 KB)
- Hinweis auf die Starkregengefahrenkarte des Landkreises Lörrach (EROL), Überflutungsausdehnung extrem (128 KB)
- Artenschutzrechtliche Prüfung des Trinationalen Umweltzentrum (TRUZ) (4 MB)
Sofern der Entwurf des Bebauungsplans auf private Regelwerke (DIN-Normen) verweist, werden diese zur Einsicht bereitgehalten.
Während der Auslegungsfrist können Anregungen/Stellungnahmen zu dieser Planung schriftlich, mündlich zur Niederschrift, telefonisch oder über ein Formular vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen/Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Hilfreich ist ggfs. eine genaue Bezeichnung betroffener Grundstücke. Weitere Informationen gem. Art. 13 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) finden Sie auf der Homepage der Stadt Weil am Rhein www.weil-am-rhein.de/datenschutz.
Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung der Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern personenbezogene Daten gespeichert werden. Zum Satzungsbeschluss werden die vorgebrachten Informationen dem Gemeinderat anonymisiert zur Entscheidungsfindung vorgelegt.
Bitte beachten Sie beim Ausfüllen des Formulars die Unterscheidung zwischen
Trägern öffentlicher Belange (64 KB) (Formular muss ausgedruckt und unterschrieben werden)
und
betroffenen Bürgern (Formular kann online ausgefüllt und versandt werden).
Ihre Anregung/Stellungnahme ist bis zum 15.11.2024 möglich. Sollten wir bis zu diesem Termin keine Anregungen/Stellungnahmen von Ihnen erhalten haben, gehen wir davon aus, dass die von Ihnen wahrzunehmenden Belange durch den Entwurf des Bebauungsplanes nicht berührt werden.
Für eingehende Stellungnahmen weisen wir auf die Datenschutzbestimmungen gem. Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hin. Hiernach werden die Daten ausschließlich für das betreffende Bebauungsplanverfahren genutzt.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen stehen zusätzlich im zentralen Internetportal www.uvp-verbund.de/bw bereit.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Stadtbauamt der Stadt Weil am Rhein.
Stadt- und Grünplanungsabteilung
Ansprechpartner: Vanessa Sauer
Telefon: 07621/704-611
E-Mail: vanessa.sauer@weil-am-rhein.de
Servicepool Stadtbauamt
Ansprechpartner: Gerhard Broß
Telefon: 07621/704-612
E-Mail: g.bross@weil-am-rhein.de
Bereits in Kraft getretene Bebauungspläne und Flächennutzungsplan
Bebauungspläne, die bereits das Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung durchlaufen haben und in Kraft getreten sind, sowie der Flächennutzungsplan können über das städtische Geoinformationsportal abgerufen werden.