Parkraumbewirtschaftungszonen

Leopoldshöhe Süd und Leopoldshöhe Nord

Die Erweiterung der Parkraumbewirtschaftungszonen Leopoldshöhe Süd und Leopoldshöhe Nord steht kurz bevor. Erstere tritt zum 1. Juni, letztere zum 1. Juli in Kraft. Diese Maßnahme soll zu einem verbesserten Stellplatzangebot der Bewohnerinnen und Bewohner sorgen. Die Parkdauer wird werktags von 8 bis 19 Uhr auf 90 Minuten festgelegt. Anwohnende können bei der Stadtverwaltung Anträge für Bewohnerparkausweise stellen.
 
Mit der Eröffnung der Dreiländergalerie mit kostenpflichten Stellplätzen ist ein erhöhter Parkdruck in der Innenstadt einhergegangen. Des Weiteren gab es immer wieder Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern aus bestimmten Bereichen am Rande der Innenstadt, ob nicht auch in diesen Gebieten ein Anwohnerparken eingeführt werden kann. Daher hat der Gemeinderat eine Erweiterung der Parkraumbewirtschaftungszonen in der Kernstadt beschlossen.
 
Die Parkraumbewirtschaftungszone Leopoldshöhe Nord erstreckt sich künftig entlang der Hauptstraße zwischen Müllheimer Straße und Danziger Straße im gesamten Bereich zur Breslauer Straße, Humboldtstraße, Kant- und Geffelbachstraße. Die Parkraumbewirtschaftungszone Leopoldshöhe Süd umfasst nun das Areal entlang der Hauptstraße von der Basler Straße bis zur Margeritenstraße über die Turmstraße in Richtung Bahnlinie, wo in Richtung Südosten die Turmstraße den Abschluss bildet.
 
Die neue Bewirtschaftungszone Leopoldshöhe Süd tritt zum 1. Juni und die Bewirtschaftungszone Leopoldshöhe Nord zum 1. Juli in Kraft. Bis dahin werden die Mitarbeitenden des Betriebshof sämtliche Beschilderungen ergänzt beziehungsweise erneuert haben. In der Übergangsphase wird der Gemeindevollzugsdienst bei Verstößen kulant agieren und die Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer über die neue Situation informieren.
 
Die Straßenverkehrsordnung sieht vor, dass solche Erweiterungen nur nach vorheriger Begutachtung der entsprechenden räumlichen Bereiche zulässig sind. Die Stadtverwaltung hatte im Mai 2023 das Büro Fichtner Water & Transportation aus Freiburg mit der entsprechenden Untersuchung zur Erweiterung der Parkraumbewirtschaftungszonen beauftragt. Nach eingehender Begutachtung vor Ort im Juli 2023 kam das Büro zum Ergebnis, dass die Parkraumbewirtschaftungszonen erweitert werden können. Den Entscheid zur Erweiterung selbst trifft der Gemeinderat. Die Straßenverkehrsbehörde ordnet schließlich die Parkmöglichkeiten für Bewohner nach dem Beschluss des Gemeinderats an.

Der Gemeinderat hat die Erweiterung im Oktober 2023 beschlossen und das Einvernehmen zur Erweiterung der Parkraumbewirtschaftungszonen Leopoldshöhe Nord und Süd erteilt. Auf Anregung des Bau- und Umweltausschusses hat der Gemeinderat die Parkdauer von 60 Minuten wie vom Büro zunächst empfohlen auf 90 Minuten erhöht, damit beispielsweise ein Arztbesuch problemlos möglich ist. Diese Parkdauer entspricht im Übrigen auch der bisherigen Parkdauer sowie der Parkdauer in Friedlingen. 

Zur Umsetzung der Erweiterung der Parkraumbewirtschaftungszone werden die entsprechenden Verkehrszeichen „Parkzone“ gestellt. Die zulässige Parkdauer beträgt dann werktags von 8 bis 19 Uhr 90 Minuten. Die Gewerbeparkzone bleibt indes unverändert.
 
An der Infotheke der Stadtverwaltung können Anwohnende Anträge für den Bewohnerparkausweis abholen. Das Antragsformular ist auch auf der Homepage der Stadtverwaltung www.weil-am-rhein.de unter Bürgerservice erhältlich. Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass die Bearbeitungszeit für die Parkausweise zumindest in der Anfangsphase mindestens zwei Wochen in Anspruch nimmt. Für die Übergangszeit kann an der Infotheke eine Bestätigung der Antragstellung abgeholt werden. Weitere Informationen zu der Erweiterung der Parkraumbewirtschaftungszonen werden auf der Internetseite der Stadt Weil am Rhein veröffentlicht.

Friedlingen Süd und Friedlingen Nord

Die Parkraumbewirtschaftung  Friedlingen Süd umfasst den Bereich südlich der Hauptstraße. Die Parkflächen an der Hardstraße unter der Autobahn bleiben im südlichen Bereich von der Parkraumbewirtschaftung ausgeschlossen. Die Parkzone Friedlingen Nord umfasst den Bereich nördlich der Hauptstraße bis zur Tullastraße.


Mit der Verlängerung der Tram 8 Ende 2014 musste insbesondere in Friedlingen mit einer Zunahme des Pendlerverkehrs und damit auch mit einer steigenden Nachfrage nach Parkraum gerechnet werden. Der Gemeinderat hatte daher die Einführung einer Parkraumbewirtschaftung in Friedlingen beschlossen, um das vorhandene Parkraumangebot für Anwohner/innen, Kunden, Beschäftigte und Besucher/innen neu zu organisieren.
 
Die Parkraumbewirtschaftung gilt in den Parkzonen Friedlingen Süd seit dem 1. November 2014 und Friedlingen Nord seit dem 1. Dezember 2014. 
 
Die Parkzeit in den Parkzonen beträgt werktags in der Zeit von 8:00 Uhr bis 21:00 Uhr maximal 90 Minuten.
 
Bewohner/innen der Parkzonen können bei der Stadtverwaltung einen Bewohnerparkausweis beantragen, der zum dauerhaften Parken eines Fahrzeuges berechtigt. Mitarbeiter/innen von Gewerbebetrieben, die ihren Sitz in den Parkzonen haben, haben die Möglichkeit einen Gewerbeparkausweis zu erhalten. Die Parkausweise gelten jeweils in beiden Parkzonen