3-Länder-Stadt: Ausdruck der Lebenswirklichkeit

Innenministerium genehmigt Zusatzbezeichnung / Echtes Alleinstellungsmerkmal

Neben dem Gemeindenamen Weil am Rhein wird künftig auch „3-Länder-Stadt“ auf den Ortstafeln der Kernstadt zu lesen sein.
Illustration: Stadtverwaltung Weil am Rhein / Spörrer

Nun ist es amtlich: Weil am Rhein darf ab Oktober die Zusatzbezeichnung „3-Länder-Stadt“ führen. Bei einer kleinen Feierstunde im Ministerium des Innern, für Digitalisierung und Kommunen bekam Oberbürgermeister Wolfgang Dietz am Montagabend die entsprechende Urkunde aus den Händen von Minister Thomas Strobl überreicht. „Der Begriff 3-Länder-Stadt drückt die geografische und tägliche Lebenssituation hervorragend aus“, macht Dietz deutlich.

Die Gemeindeordnung ermöglicht es seit 2020, neben dem Gemeindenamen auch eine Zusatzbezeichnung zu führen. Aber nur, wenn dieser auf der geschichtlichen Vergangenheit, der Eigenart oder der heutigen Bedeutung der Gemeinde beruht. Für Kulturamtsleiter Peter Spörrer, der sich für die Stadtverwaltung intensiv mit dieser Thematik beschäftigte und die konkrete Formulierung erarbeitete, war es zudem ein wichtiges Anliegen, dass die Zusatzbezeichnung sowohl für die Verwendung auf den Ortstafeln als auch im Alltag tauglich ist.

Die Zusatzbezeichnung „3-Länder-Stadt“ erfüllt gleich vier der gesetzlich vorgeschriebenen Kriterien: Sie ist ein Alleinstellungsmerkmal, hat eine kurze Formulierung, ist leicht zu artikulieren und zu erfassen und besitzt die Eignung, sich als eigenständiger Begriff zu etablieren. Das sah auch eine deutliche Mehrheit des Gemeinderats Anfang des Jahres so. Für die Antragstellung beim Innenministerium war nämlich eine ¾-Mehrheit der stimmberechtigen, und nicht nur der anwesenden Mitglieder notwendig. 21 Anwesende sprachen sich für den Verwaltungsvorschlag aus.

Durch die Nutzung des Zusatzes „3-Länder-Stadt“, betont Spörrer, hat die Stadt nun ein Alleinstellungsmerkmal. und man erreiche eine eindeutige Abgrenzung gegenüber allen anderen deutschen Städten. Nutzen kann man den Zusatz unter anderem in der Kommunikation im Kulturbereich oder für das Stadtmarketing.
 
„Die Zusatzbezeichnung beschreibt Lebenswirklichkeit in unserer Stadt und gibt uns ein authentisches Marketinginstrument an die Hand“, ist Oberbürgermeister Dietz überzeugt und freut sich über das Lob aus dem Ministerium, dass der Stadt Weil am Rhein eine „ausführliche und nachvollziehbare Begründung“ attestierte.

„Es freut mich sehr, dass der Ortsteil Weil am Rhein der Großen Kreisstadt Weil am Rhein sich nun ab dem 1. Oktober 3-Länder-Stadt nennen darf. Meine herzlichen Glückwünsche gehen an die Bürgerinnen und Bürger und Oberbürgermeister Wolfgang Dietz. Weil am Rhein stellt mit seiner Lage direkt im Dreiländereck von Deutschland, der Schweiz und Frankreich eine einmalige geographische Eigenart heraus. Keine andere deutsche Stadt grenzt baulich direkt an zwei andere Länder und ist überdies städtebaulich so eng mit zwei anderen Grenzkommunen verwoben“, sagte der stellvertretende Ministerpräsident, Innen- und Kommunalminister Thomas Strobl am Montag bei der feierlichen Übergabe der Genehmigung zum Führen einer Zusatzbezeichnung an 19 Städte und Gemeinden.

„Mit der Genehmigung von Zusatzbezeichnungen stärken wir die Identität und das Zusammengehörigkeitsgefühl vor Ort, kurz: Wir stärken unsere Kommunen. In der Zusatzbezeichnung kann das eigene Selbstverständnis der Gemeinde und der Bevölkerung zum Ausdruck kommen – die Bezeichnung dient damit als identitätsstiftendes Element für die örtliche Gemeinschaft. Die neue Welt der Zusatzbezeichnungen ist schon recht bunt und sie wird immer bunter – so vielfältig wie unser Land und die kommunale Familie in Baden-Württemberg“, erklärte Strobl.

„Vor nunmehr fast zwei Jahren hat der Landtag von Baden-Württemberg auf meinen Vorschlag eine kleine aber feine Änderung der Gemeindeordnung beschlossen. Für die Gemeinden im Land ist es seither viel leichter möglich, neben dem Gemeindenamen eine sonstige Bezeichnung zu führen“, meinte Strobl. Es freue ihn sehr, dass diese Neuregelung bei den baden-württembergischen Gemeinden so großen Anklang finde und sich viele Gemeinden dafür interessierten, örtliche Besonderheiten, geschichtliche Bezüge und Alleinstellungsmerkmale mit einer Zusatzbezeichnung besonders hervorheben zu können. 

Die Ortstafeln der Kernstadt werden nun nach und nach von den Mitarbeitenden des Betriebshofs ausgetauscht.

  • Oberbürgermeister Wolfgang Dietz mit der von Innen- und Kommunalminister Thomas Strobl signierten „Ortstafel“, die nun im Rathaus ein Plätzchen erhält.
  • Oberbürgermeister Wolfgang Dietz (l.) nimmt von Innen- und Kommunalminister Thomas Strobl die Genehmigung zum Führen der Zusatzbezeichnung 3-Länder-Stadt entgegen.

Was passierte im Vorfeld...

Gemeinderat macht Weg für die Zusatzbezeichnung frei / Innenministerium muss noch zustimmen

„Lassen Sie uns bitte diesen Schatz hier und heute heben“: Mit diesem flammenden Appell richtete sich Kulturamtsleiter Peter Spörrer an die anwesenden Gemeinderäte, die in der jüngsten Sitzung über die Zusatzbezeichnung „3-Länder-Stadt“ abzustimmen hatten. Mit Erfolg. Für den Beschlussvorschlag der Stadtverwaltung stimmten am Ende 21 Ratsmitglieder und damit die nach der Gemeindeordnung notwendige ¾-Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder. Jetzt muss das Innenministerium diesem Antrag der Stadt Weil am Rhein noch zustimmen.

Die Gemeindeordnung ermöglicht es, neben dem Gemeindenamen auch eine Zusatzbezeichnung zu führen. Dann nämlich, wenn dieser auf der geschichtlichen Vergangenheit, der Eigenart oder der heutigen Bedeutung der Gemeinde beruht. Für Spörrer war es ein wichtiges Anliegen, dass die Zusatzbezeichnung sowohl für die Verwendung auf den Ortstafeln als auch im Alltag tauglich ist. Deshalb wurden vier weitere Kriterien entwickelt. So soll die Zusatzbezeichnung ein Alleinstellungsmerkmal sein, eine kurze Formulierung haben, leicht zu artikulieren und zu erfassen sein sowie die Eignung besitzen, sich als eigenständiger Begriff zu etablieren. All das, so unterstrich die Präsentation des Kulturamtsleiters, treffe auf die Bezeichnung „3-Länder-Stadt“ zu. 

Vier Silben, wenige Buchstaben, gute Lesbarkeit auf der Ortstafel
Denn: Was das Alleinstellungsmerkmal anbelangt habe sich in Deutschland nur ein potenzieller „Konkurrent“ herauskristallisiert. Zittau nämlich im Dreiländereck Deutschland, Polen und Tschechien. Allerdings: die Lage befindet sich außerhalb der Stadt. „3-Länder-Stadt“: Vier Silben, wenige Buchstaben, gute Lesbarkeit auf der Ortstafel, das zeuge von einer kurzen Formulierung. Die Schreibweise mit Bindestrichen erleichtere die Lesbarkeit, die „3“ mache den Begriff schneller erfassbar und in allen Sprachen verständlich. Nicht zuletzt eigne sich diese Bezeichnung auch als eigenständiger Begriff.
 
Spörrer erläuterte weitere Vorteile. So sei die Schreibweise als Zahl außergewöhnlich und ein „Hingucker“. Sie sei kürzer als „Drei-Länder-Stadt“, in allen Sprachen verständlich und noch dazu leicht zu übersetzen. Etwa ins englische „3-Country-City“ oder ins französische „Ville des 3 Pays“. Und bei einer Umfrage in einem anderen Kontext hätten 25 Prozent der Befragten Weil am Rhein mit „Dreiländerstadt, -brücke oder – eck“ assoziiert, die mit weitem Abstand häufigste Nennung. Das sei ein Nachweis, so Spörrer, dass die „3-Länder-Stadt“ eine valide Bezeichnung sei.  

Eindeutige Abgrenzung gegenüber allen anderen deutschen Städten
Ziel der Nutzung des Zusatzes „3-Länder-Stadt“, hielt Spörrer fest, sei die Schaffung eines Alleinstellungsmerkmals. Im Marketing auch kurz USP genannt. Zudem erreiche man eine eindeutige Abgrenzung gegenüber allen anderen deutschen Städten. Nutzen könnte man den Zusatz unter anderem in der Kommunikation im Kulturbereich oder für das Stadtmarketing. Die Umsetzung könne schrittweise oder auch nur partiell erfolgen. „Wichtig ist, sich den Begriff zu sichern“, betonte Spörrer. Er sprach von einem „natürlichen“, weil geografisch begründetem Alleinstellungsmerkmal, was eine absolute Seltenheit sei. 

Für die Antragstellung beim Innenministerium war eine ¾-Mehrheit der stimmberechtigen, und nicht nur der anwesenden Mitglieder notwendig. Da sich das Gremium aus 26 Gemeinderätinnen und -räten sowie dem Oberbürgermeister zusammensetzt, lag die Hürde bei 21 positiven Stimmen. Enthaltung und Abwesenheit galten als negative Stimme. Am Ende sprachen sich 21 Anwesende für den Verwaltungsvorschlag aus, drei Räte waren nicht anwesend und drei Gremiumsmitglieder votierten dagegen.

„Die Zusatzbezeichnung beschreibt Lebenswirklichkeit in unserer Stadt"
„Die intensive Vorbereitung des Verwaltungsvorschlages und die ausgezeichnete Präsentation unseres Kulturamtsleiters Peter Spörrer, der ausgewiesener Marketingfachmann ist, haben sich gelohnt“, sagt Oberbürgermeister Wolfgang Dietz. „Wir haben gestern eine recht sachliche Diskussion erlebt.“ Die Gemeindeordnung setze mit dem Zwang zu einer ¾-Mehrheit der stimmberechtigten Gemeinderatsmitglieder eine ungewöhnlich hohe Hürde. Das Abstimmungsergebnis sei daher angesichts von nur drei Gegenstimmen absolut überzeugend. „Die Zusatzbezeichnung beschreibt Lebenswirklichkeit in unserer Stadt und gibt uns ein authentisches Marketinginstrument an die Hand.“  

Nach diesem Beschluss wird die Gemeinde nun einen Antrag auf Zusatzbezeichnung beim Innenministerium stellen. Wann dort eine Entscheidung getroffen wird, ist offen. „Wir haben diesbezüglich keine Erfahrungswerte“, sagt OB Dietz. Gibt das Innenministerium Grünes Licht, werden die Ortstafeln der Kernstadt, aber nicht die Ortstafeln von Haltingen, Ötlingen und Märkt, mit der Zusatzbezeichnung „3-Länder-Stadt“ versehen. 


Die Präsentation von Kulturamtsleiter Peter Spörrer kann hier heruntergeladen werden. (889 KB)