Leistungen für Bildung und Teilhabe unterstützen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien, deren Einkommen nicht ausreicht, um die Kosten für Freizeit- und Schulangebote zu decken.
Folgende Angebote aus Kultur und Bildung werden gefördert, sodass Ihr Kind bessere Möglichkeiten an der Teilnahme am gesellschaftlichen Leben hat:
- eintägige Ausflüge der Schule/Kindertageseinrichtung
- mehrtätige Klassenfahrten
- persönlicher Schulbedarf
- Schülerbeförderungskosten
- ergänzende und angemessene Lernförderung
- gemeinschaftliches Mittagessen in der Schule oder Kindertageseinrichtungen
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (Vereine, Musikunterricht, Freizeiten, o.Ä.)
Anträge für die Antragstellung nehmen wir mit folgenden Unterlagen gerne entgegen und leiten diese zur Entscheidung an das Servicebüro Landkreis Lörrach weiter:
- Arbeitslosengeld II - Bescheid / Sozialgeld - Bescheid
- Wohngeldbescheid (WoGG)
- Bescheid über Kindergeldzuschlag (BKGG)
- Sozialhilfebescheid nach SGB XII
- Sozialhilfebescheid nach SGB XII als Asylbewerber/in
Wenn Sie keine der genannten Leistungen erhalten, Ihr Arbeitseinkommen jedoch zu gering ist, um die oben aufgeführten Kosten für Ihr Kind zu decken bitten wir Sie, sich direkt an das Servicebüro zu wenden.