Wohngeld
Wohngeld ist eine finanzielle Unterstützung, wenn Sie nicht über ausreichendes Einkommen verfügen, um Ihre Wohnkosten zu decken. Wohngeld kann als Mieter (Mietzuschuss) und Eigentümer (Lastenzuschuss) bei der Stadt beantragt werden, wo Sie Ihren festen Wohnsitz haben.
Die Abteilung für Soziales, Schulen und Sportnimmt während der Sprechstunden Ihren Antrag auf Wohngeld entgegen: Montag: 8-12 Uhr und 14-17 Uhr
Dienstag 8-13 Uhr
Mittwoch 8-12 Uhr und 14-18 Uhr
Freitag 8-13 Uhr
Wir sind auch telefonisch (07621/704-156 bzw. -159) und per E-Mail (wohngeld@weil-am-rhein.de) für Sie da.