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eID für Unionsbürger
Meldebescheinigung
Buchen Sie hierfür einfach einen Termin über das virtuelle Amt und erhalten die Meldebescheinigung während des Online-Termins.
Alternativ können Sie die Bescheinigung formlos per Mail beantragen und am Schnellschalter 1 zu unseren Öffnungszeiten abgeholt werden. Die Kosten betragen 5 Euro. Schicken Sie hierzu einfach eine Mail mit Ausweiskopie an buergerbuero@weil-am-rhein.de. Die Öffnungszeiten sind Mo 8-12 bzw. 14-17 Uhr | Di + Do + Fr 8-13 Uhr | Mi 8-12 bzw. 14-18 Uhr.
Abmeldung ins Ausland
Personalausweis und Reisepass
- Bitte denken Sie daran: Bei Personalausweisen für Minderjährige muss das Kind anwesend sein und es ist die Zustimmungserklärung (25 KB) mitzubringen.
- Nur für in Weil am Rhein gemeldete Personen möglich
- Bei einem abgelaufenen Personalausweis oder Reisepass die letzte Personenstandsurkunde vorzulegen
- Mitzubringende Unterlagen: altes gültiges Ausweisdokument, bei Verlust und/oder Ausstellung einer anderen Behörde letzte Personenstandsurkunde, 1 aktuelles biometrisches Passfoto, ggfs. Zustimmungserklärung (25 KB) für Personen unter 18 Jahren
- Kosten:
Personalausweis bis 24 Jahre 27,60 Euro
Personalausweis ab 24 Jahren 46 Euro
Reisepass bis 24 Jahre 37,50 Euro
Reisepass ab 24 Jahre 70,00 Euro
vorläufiger BPA 10 Euro
Express-Gebühr für Reisepass 32 Euro - Tipp: Informationen rund um den Personalausweis mit Online-Funktion unter www.personalausweisportal.de/ihr-personalausweis
SEPA- Mandat / Bankverbindung
- Erteilen Sie uns hier mithilfe eines Buchungszeichen und ihren Daten digital ein SEPA-Lastschriftmandat.
Für die Grundsteuer können Sie uns unter folgendem Link das SEPA-Mandat erteilen: SEPA-Mandat Grundsteuer
Die Abmeldung vom Bankeinzugsverfahren der Stadtkasse können Sie hier vornehmen (SEPA-Mandat entziehen)
- Bankverbindung bzw. IBAN der Stadtverwaltung Weil am Rhein
Sparkasse Markgräflerland
IBAN: DE52 6835 1865 0007 0000 37
BIC/SWIFT: SOLADES1MGL
Volksbank Dreiländereck (Für Zahlungen aus der Schweiz / SEPA-Überweisung in EURO)
IBAN: DE64 6839 0000 0001 5100 02
BIC/SWIFT: VOLODE66
Bevollmächtigung
Bevollmächtigung von Dritten
Sie können nicht selbst zu uns kommen? Für folgende Anliegen können Sie über ein Formular eine dritte Person bevollmächtigen:
- Um- oder Abmeldung in der Stadt
- Melde- oder Aufenthaltsbescheinigung beantragen
- Schwerbehindertenausweis abholen
- (vorläufiger) Reisepass abholen
- Kinderreisepass abholen
- Gewerbe an-, um-, abmelden
stadtwerke
Wasser-/ Abwassergebühren
Fragen zu den Wasser- und Abwassergebühren beantworten Ihnen die Stadtwerke Weil am Rhein. Hier finden Sie auch häufig gestellte Fragen und Antworten (FAQ).
Fischereischein
- Nur für in Weil am Rhein gemeldete Personen möglich
- Mitzubringende Unterlagen:
bei Erstausstellung: Personalausweis/Pass, Sachkundenachweis / Bescheinigung über bestandene Prüfung, 1 Passfoto
bei Verlängerung: alten Fischereischein, Personalausweis/Pass
Jugendfischereischein: ab 10 Jahren möglichPersonalausweis, 1 Passfoto, Einverständniserklärung der Eltern (15 KB) - Kosten:
Erstausstellung: 1 Jahr 32,45€ / 5 Jahre 80,45€ / 10 Jahre 140,45€
Verlängerung: 1 Jahr 20€ / 5 Jahre 68€ / 10 Jahre 128€
bei Jugendfischereischein: 5,11 Euro - Terminvereinbarung notwendig
Bankverbindung
- Erteilen Sie uns hier mithilfe eines Buchungszeichen und ihren Daten digital ein SEPA-Lastschriftmandat.
Für die Grundsteuer können Sie uns unter folgendem Link das SEPA-Mandat erteilen: SEPA-Mandat Grundsteuer
Die Abmeldung vom Bankeinzugsverfahren der Stadtkasse können Sie hier vornehmen (SEPA-Mandat entziehen)
- Bankverbindung bzw. IBAN der Stadtverwaltung Weil am Rhein
Sparkasse Markgräflerland
IBAN: DE52 6835 1865 0007 0000 37
BIC/SWIFT: SOLADES1MGL
Volksbank Dreiländereck (Für Zahlungen aus der Schweiz / SEPA-Überweisung in EURO)
IBAN: DE64 6839 0000 0001 5100 02
BIC/SWIFT: VOLODE66
Baugenehmigungen
Wasser-/ Abwassergebühren
Fragen zu den Wasser- und Abwassergebühren beantworten Ihnen die Stadtwerke Weil am Rhein. Hier finden Sie auch häufig gestellte Fragen und Antworten (FAQ).
Beglaubigungen
- nur für in Weil am Rhein gemeldete Personen möglich
- Hinweis: wir beglaubigen keine Unterschriften oder Urkunden. Für Beglaubigungen Grundbuch oder Vereine wenden Sie sich bitte an die Grundstücksabteilung. Für Beglaubigungen für soziale Zwecke wenden Sie sich bitte an die Sozialabteilung. Für Beglaubigungen für das Ausland wenden Sie sich bitte direkt an einen Notar.
- mitzubringende Unterlagen: Original Zeugnis, Diplom, keine Personenstandsurkunden (Sprachen: deutsch, englisch)
- Kosten: 5 Euro pro Beglaubigung, 0,50 Euro pro Kopie
Beglaubigungen
- nur für in Weil am Rhein gemeldete Personen möglich
- Hinweis: wir beglaubigen keine Unterschriften oder Urkunden. Für Beglaubigungen Grundbuch oder Vereine wenden Sie sich bitte an die Grundstücksabteilung. Für Beglaubigungen für soziale Zwecke wenden Sie sich bitte an die Sozialabteilung. Für Beglaubigungen für das Ausland wenden Sie sich bitte direkt an einen Notar.
- mitzubringende Unterlagen: Original Zeugnis, Diplom, keine Personenstandsurkunden (Sprachen: deutsch, englisch)
- Kosten: 5 Euro pro Beglaubigung, 0,50 Euro pro Kopie
Rente
Gerne helfen wir Ihnen Ihre Rentenangelegenheiten bei der Deutschen Rentenversicherung zu klären und Ihren Rentenantrag zu stellen. Bitte vereinbaren Sie hierzu telefonisch einen Termin bei uns, damit wir uns ausreichend Zeit für Ihr Anliegen nehmen können.
Alle Informationen rund um die Rentenberatung finden Sie hier.
Beglaubigungen
- nur für in Weil am Rhein gemeldete Personen möglich
- Hinweis: wir beglaubigen keine Unterschriften oder Urkunden. Für Beglaubigungen Grundbuch oder Vereine wenden Sie sich bitte an die Grundstücksabteilung. Für Beglaubigungen für soziale Zwecke wenden Sie sich bitte an die Sozialabteilung. Für Beglaubigungen für das Ausland wenden Sie sich bitte direkt an einen Notar.
- mitzubringende Unterlagen: Original Zeugnis, Diplom, keine Personenstandsurkunden (Sprachen: deutsch, englisch)
- Kosten: 5 Euro pro Beglaubigung, 0,50 Euro pro Kopie
Bevollmächtigung von Dritten
Sie können nicht selbst zu uns kommen? Für folgende Anliegen können Sie über ein Formular eine dritte Person bevollmächtigen:
- Um- oder Abmeldung in der Stadt
- Melde- oder Aufenthaltsbescheinigung beantragen
- Schwerbehindertenausweis abholen
- (vorläufiger) Reisepass abholen
- Kinderreisepass abholen
- Gewerbe an-, um-, abmelden