Gemeinsamer Gutachterausschuss bei der Stadt Weil am Rhein

Seit dem 01.01.2022 bilden die Städte und Gemeinden: Weil am Rhein, Kandern, Bad Bellingen, Schliengen, Efringen-Kirchen, Malsburg-Marzell sowie der Gemeindeverwaltungsverband Vorderes Kandertal bestehend aus den Gemeinden: Binzen, Eimeldingen, Fischingen, Rümmingen, Schallbach und Wittlingen den Gemeinsamen Gutachterausschuss bei der Stadt Weil am Rhein.

Der Gemeinsame Gutachterausschuss besteht aus einer Vielzahl unabhängiger und ehrenamtlich tätiger Gutachter, durch die verschiedene Fachrichtungen abgebildet werden. Dem Gesetz entsprechend ist auch je ein Bediensteter der Finanzämter Lörrach und Müllheim in den Ausschuss integriert. Die Vertreter des Finanzamtes werden jedoch nur bei der Ermittlung und Festsetzung der Bodenrichtwerte und Richtwertzonen sowie Sonstiger, zur Wertermittlung erforderlicher Daten beteiligt. Die ehrenamtlich tätigen Ausschussmitglieder wurden vom Gemeinderat der Stadt Weil am Rhein für jeweils 4 Jahre in der Geltung bis zum 31.12.2025 bestellt.

Der Gemeinsame Gutachterausschuss ist auf interkommunaler Ebene dafür zuständig, für mehr Transparenz auf dem regionalen Grundstücksmarkt zu sorgen.

Die Tätigkeiten der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschuss sind u.a.:
- Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung
- Ermittlung und Festsetzung von Bodenrichtwerte und Richtwertzonen
- Ermittlung und Festsetzung Sonstiger, für die Wertermittlung erforderlicher Daten
- Erteilung von Auskünften aus der Kaufpreissammlung
- Erteilung von Auskünften zu Bodenrichtwerten und der Richtwertzonierung
- Erstellung von Verkehrswertgutachten nach BauGB
- Erstellung von Bodenwertgutachten und Ausfertigung von Bodenwertbescheinigungen zum Nachweis des Minderen Wertes nach § 38 LGrStG in der Geltung für die Grundsteuer B 2022

Die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschuss bei der Stadt Weil am Rhein:

Als Leiterin der Geschäftsstelle koordiniert Kathrin Seils die Zusammenarbeit des Teams. Unterstützt wird sie von Silke Schmid, Markus Grether und Jannis Mohring.

Die Geschäftsstelle hat ihren Sitz in 79576 Weil am Rhein - Haltingen, Große Gaß 5. Die Büros der Geschäftsstelle befinden sich im Erdgeschoss der Ortsverwaltung.


Sprechzeiten der Geschäftsstelle:
Montag bis Freitag: jeweils von 8.00 Uhr – 12.00 Uhr

Weitere Sprechzeiten im Büro können nach Terminabsprache angeboten werden; ebenso können Termine für eine Außenbesichtigung oder Ortstermine zur Begehung mit Gutachtern vom Ausschuss sowie den Mitarbeitern der Geschäftsstelle vereinbart werden.


Allgemeiner Kontakt der Geschäftsstelle:
Telefonische Erreichbarkeit zu den üblichen Bürozeiten unter: 07621- 704 - 440 bis 704 - 444
Kontakt über Email: Gutachterausschuss@weil-am-rhein.de

Kontaktdaten der Mitarbeiter der Geschäftsstelle und deren Aufgabenbereiche:

Kathrin Seils

- Telefon-Nr.: 07621 – 704 440
- Email: Kathrin.Seils@weil-am-rhein.de

Leitung der Geschäftsstelle, Vorsitzende des Gutachterausschuss

Auskünfte und Bescheinigungen; Auswertung und Statistik; Rechnungslegung und Haushalt; Objektbesichtigungen und Begehungen; Erstellung von Verkehrswertgutachten nach BauGB, Erstellung und Ausfertigung von Bodenwertbescheinigungen sowie Bodenwertgutachten zum Nachweis des Minderen Wertes nach § 38 LGrStG für die Grundsteuer B 2022


Silke Schmid

- Telefon-Nr.: 07621 – 704 442
- Email: Silke.Schmid@weil-am-rhein.de

Vertretung der Geschäftsstellenleitung, Sachbearbeitung

Auskünfte und Bescheinigungen; Auswertung und Statistik; Rechnungslegung und Haushalt; Antragsbearbeitung sowie Terminplanung, Abrechnung der Geschäftsstelle; Gebührenbescheide


Markus Grether

- Telefon-Nr.: 07621 – 704 444
- Email: Markus.Grether@weil-am-rhein.de

Gutachten, Sachbearbeitung

Auskünfte und Bescheinigungen; Auswertung und Statistik; Objektbesichtigungen und Begehungen; Erstellung von Verkehrswertgutachten nach BauGB; Erstellung von Bodenwertbescheinigungen sowie Bodenwertgutachten zum Nachweis des Minderen Wertes nach § 38 LGrStG für die Grundsteuer B 2022


Jannis Mohring

- Telefon-Nr.: 07621 – 704 443
- Email: Jannis.Mohring@weil-am-rhein.de

Sachbearbeitung

allgemeine Büroorganisation und Terminplanung; Erteilung von Auskünften, Datenerfassung / Fragebögen + Schriftverkehr, Erstellung/Bearbeitung der Bodenrichtwertzonierung und Richtwertkarten

Aktuelle Informationen aus der Geschäftsstelle zum Thema Grundsteuer B:

Die Grundsteuerreform 2025 beschäftigt im ganzen Land neben den Grundstückseigentümern auch Steuerberater, Rechtsanwälte, die Finanzbehörden und besonders auch die Gutachterausschüsse.

Der Gemeinsame Gutachterausschuss bei der Stadt Weil am Rhein hat die Bodenrichtwerte und Richtwertzonen in der Geltung für die Grundsteuer B im Stand per 01.01.2022 ermittelt und festgesetzt. Diese Daten wurden mehrfach überarbeitet und sind aktuell als weitere Korrekturen/Anpassungen im Portal BORIS Grundsteuer B 2022 veröffentlicht. Dort sind die Daten für die Bürger zur Verwendung gegenüber dem Finanzamt abrufbar.

Mit den Korrekturen im März 2023 wurden - zur ausschließlichen Geltung für den kommunalen „Innenbereich“ - nun auch Bodenrichtwerte für s.g. „spezifische Nutzungsarten“ neu aufgenommen. Diese Werte sind in der Form einer Wert-Mehrfachbelegung der einzelnen Bodenrichtwertzonen im Innenbereich dargestellt. Es handelt sich hierbei um „Geminderte“ Bodenrichtwerte, die ausschließlich für folgende Nutzungsarten gelten:

- Sondernutzungsfläche = Private Grünfläche
- Sondernutzungsfläche = Private Verkehrsfläche

Bei einer Anwendung der „Geminderten“ Bodenrichtwerte für die Grundsteuer B 2022 sollten die Bürger sich im Vorfeld in den „Örtlichen Fachinformationen“ informieren oder gezielt steuerliche Unterstützung suchen. Es bestehen grundlegende Vorgaben und Richtlinien, unter denen die „Geminderten“ Bodenrichtwerte gegenüber dem Finanzamt anwendbar sind. Im Zweifelsfall bitten wir die Bürger, hier die Geschäftsstelle zu kontaktieren, damit Auskunft erteilt und/oder Unterstützung angeboten werden kann.

Zur weiteren Information rund um das Thema „Grundsteuer B 2022“ hat die Stadt Weil am Rhein in Zusammenarbeit mit dem Gemeinsamen Gutachterausschuss für die Bürger weitere Informationen zusammengestellt:


Verlinkung/Anlagen:

Zur Homepage der Stadt Weil am Rhein: Grundsteuerreform
Zum Portal: BORIS Grundsteuer B 2022
Zur Homepage der Stadt Weil am Rhein: Ortsrecht und Satzungen - Verwaltungsgebührensatzung und Gutachterausschussgebührensatzung
Anlage: Örtlichen Fachinformationen (189 KB)
Anlage: Antrag Bodenwertbescheinigung GS (228 KB)
Anlage: Informationsblatt Datenschutz (108 KB) nach Art. 13 DS-GVO


Bodenrichtwerte BauGB zum 01.01.2023

Die Bodenrichtwerte BauGB im Stand vom 01.01.2023 wurden Anfang August 2023 veröffentlicht und können von den Bürgern im Portal BORIS BW abgerufen werden.

Informationen der Geschäftsstelle:

Frühestens ab dem Geschäftsjahr 2025 (mit der Festsetzung der Bodenrichtwerte BauGB zum 01.01.2025) kann die Herausgabe eines Jahresberichts 2025 in der Regie des Gemeinsamen Gutachterausschuss bei der Stadt Weil am Rhein erwartet werden. In diesem Bericht werden dann auch Parameter gemäß den Vorgaben der ImmoWertV § 12 – Sonstige, für die Wertermittlung erforderliche Daten veröffentlicht.

Verlinkung:
BORIS BW
Geoportal der Stadt Weil am Rhein
 
 
Für die Nutzung der Leistungen der Geschäftsstelle können folgende Unterlagen abgerufen werden. Die Geschäftsstelle bittet die Nutzer, die erforderlichen Anträge als PDF abzurufen und ausgefüllt sowie mit Unterschrift und den genannten Unterlagen an die Geschäftsstelle zu senden. Es empfiehlt sich, bereits im Vorfeld vor einer Antragstellung mit der Geschäftsstelle den Kontakt aufzunehmen.

Verlinkung/Anlagen:

Anlage: Örtliche Fachinformationen (189 KB)
Anlage: Antrag Auskünfte (128 KB)
Anlage: Antrag Erstellung Verkehrswertgutachten (124 KB)
Anlage: Informationsblatt Datenschutz (108 KB) nach Art. 13 DS-GVO
zur Homepage der Stadt Weil am Rhein: Ortsrecht und Satzungen - Verwaltungsgebührensatzung und Gutachterausschussgebührensatzung