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Folgen der Betreuung
Rechtsgrundlage
- § 1821 Pflichten des Betreuers; Wünsche des Betreuten
- § 1823 Vertretungsmacht des Betreuers
- § 1825 Einwilligungsvorbehalt
Freigabevermerk
11.11.2024; Justizministerium Baden-Württemberg