Gültigkeit von ausländischen Führerscheinen

Vertiefende Informationen

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Verkehr

Informationen zur Umschreibung des ausländischen Führerscheins finden hier.

Rechtsgrundlage

Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

  • § 28 Anerkennung von Fahrerlaubnissen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
  • § 29 Ausländische Fahrerlaubnisse

Freigabevermerk

17.07.2025 Verkehrsministerium Baden-Württemberg