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Integrationskurse
Vertiefende Informationen
Rechtsgrundlage
- § 43 Integrationskurs
- § 44 Berechtigung zur Teilnahme an einem Integrationskurs
- § 44 a Verpflichtung zur Teilnahme an einem Integrationskurs
Zugehörige Leistungen
Freigabevermerk
07.04.2025 Sozialministerium Baden-Württemberg