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Rechte und Pflichten der Adoptiveltern
Vertiefende Informationen
Broschüre des BMFSFJ: Ein Kind adoptieren
Rechtsgrundlage
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB):
- § 1757 Name des Kindes
- § 1758 Offenbarungs- und Ausforschungsverbot
- § 1759 Aufhebung des Annahmeverhältnisses
- § 9
Zugehörige Leistungen
- Adoption eines ausländischen Kindes - Beurkundung im Geburtenregister beantragen
- Adoption eines deutschen Kindes - Beurkundung von Amts wegen
- Elterngeld beantragen
- Kinderfreibetrag als elektronisches Lohnsteuerabzugsmerkmal beantragen
- Kinderreisepass - eine Beantragung ist seit 1. Januar 2024 nicht mehr möglich
- Landesprogramm STÄRKE - Informationen für Eltern erhalten
Freigabevermerk
13.06.2025 Sozialministerium Baden-Württemberg