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Reisepass
Vertiefende Informationen
- ausführliche Informationen zur Beantragung des Reisepasses
- Ein vorläufiger Reisepass hat eine Gültigkeitsdauer von höchstens einem Jahr.
- Ausführliche Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im Internetauftritt des Auswärtigen Amtes. Dort erfahren Sie unter "Einreise und Zoll", welche Reisedokumente für die Einreise in das jeweilige Land erforderlich sind.
Rechtsgrundlage
- § 1 Passpflicht
- § 4 Passmuster; Verordnungsermächtigung
Zugehörige Leistungen
- Reisepass - Ausstellung eines Zweitpasses beantragen
- Reisepass - Ausstellung wegen Namensänderung bei Heirat neu beantragen
- Reisepass - Ausstellung wegen Namensänderung bei Scheidung neu beantragen
- Reisepass - Ersatz wegen Verlust beantragen
- Reisepass - erstmalig oder nach Ablauf beantragen
- Reisepass - vorläufigen Reisepass beantragen
- Reisepass - Wohnortänderung beantragen
Freigabevermerk
17.07.2024 Innenministerium Baden-Württemberg