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Schwellenwerte
Rechtsgrundlage
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
- § 106 Schwellenwerte
Freigabevermerk
30.12.2025 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg
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Barrierefreiheit
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Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
30.12.2025 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg