Barrierefreiheit optimieren - passen Sie die Darstellung Ihren Bedürfnissen an.
Überführung aus dem Ausland
Rechtsgrundlage
Bestattungsgesetz (BestattG) Baden-Württemberg
- § 45 Verstorbene aus dem Ausland
Zugehörige Leistungen
Freigabevermerk
09.01.2026 Sozialministerium Baden-Württemberg