Unter 14

Vertiefende Informationen

Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)

§ 5 Verbot der Beschäftigung von Kindern

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Justizministerium hat ihn am 18.06.2024 freigegeben.