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Wohnungswechsel
Vertiefende Informationen
Lebenslage "Umzug"
Rechtsgrundlage
§ 21 BMG
§ 22 BMG
Zugehörige Leistungen
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat ihn am 27.01.2023 freigegeben.