Virtuelles Amt – Ihre Verwaltung online

Erledigen Sie Ihre Anliegen bequem von zu Hause oder unterwegs – mit dem Virtuellen Amt Ihrer Stadtverwaltung Weil am Rhein.

Über unser digitales Angebot können Sie folgende Verwaltungsleistungen einfach online nutzen und direkt mit Mitarbeitenden der Verwaltung per Video sprechen. So sparen Sie Zeit und vermeiden unnötige Wege:

  • An- und Ummeldung Wohnsitz

    Achtung: Diese Dienstleistung im Virtuellen Amt ist nur für Personen / Familien mit deutscher Staatsangehörigkeit und einer Anmeldung innerhalb Deutschlands möglich.
    Falls Sie eine andere Staatsangehörigkeit besitzen oder ein Zuzug aus dem Ausland erfolgt, ist eine Vorsprache im Servicepunkt notwendig. 
  • Abmeldung ins Ausland
  • Lebensbescheinigung
  • Meldebescheinigung und Melderegisterauskunft beantragen, Steueridentifikationsnummer beantragen
  • Führungszeugnis beantragen
  • Beratung zur Beantragung Wohnberechtigungsschein
  • Beratung zur Beantragung Wohngeld

Jetzt Termin online buchen

für das Bürgerbüro https://tnld.de/dDuEje7

für die Wohngeldstelle https://tnld.de/dDuEiME

Was ist das Virtuelle Amt?

Das Virtuelle Amt ermöglicht Ihnen den persönlichen Kontakt zur Verwaltung per Videochat.
Sie werden direkt mit einer zuständigen Sachbearbeiterin oder einem Sachbearbeiter verbunden und können Ihr Anliegen gemeinsam bearbeiten – ganz ähnlich wie bei einem Termin vor Ort.

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Zeit sparen – keine Anfahrt und keine Wartezeiten
  • Flexibel von überall nutzbar
  • Persönliche Beratung per Video
  • Dokumente digital einreichen und erhalten
  • Online-Bezahlung möglich

Viele Anliegen können vollständig digital abgeschlossen werden.

So funktioniert das Virtuelle Amt

  1. Termin online buchen
  2. Bestätigungs-E-Mail mit Zugangslink erhalten
  3. Zum Termin einfach im Browser teilnehmen und Ausweisdokument bereithalten
  4. Anliegen im Video-Gespräch klären

Technische Voraussetzungen

Für die Nutzung benötigen Sie:
ein internetfähiges Gerät (PC, Laptop, Tablet oder Smartphone)Kamera und Mikrofonstabile Internetverbindung

  • ein internetfähiges Gerät (PC, Laptop, Tablet oder Smartphone)
  • Kamera und Mikrofon
  • stabile Internetverbindung

Eine Installation von Software ist nicht erforderlich.

Hinweis
Das Virtuelle Amt ist ein zusätzlicher Service. Selbstverständlich stehen Ihnen weiterhin alle Leistungen auch vor Ort zur Verfügung.
 
Geben Sie uns Ihr Feedback nach der Nutzung des Virtuellen Amts

FAQ - die häufigsten Fragen rund ums Virtuelle Amt

Was genau ist und beinhaltet das Virtuelle Amt?

Im Virtuellen Amt erledigen Sie Ihre Anliegen bequem per Videochat mit einem Sachbearbeiter oder einer Sachbearbeiterin.

Was sind die technischen Voraussetzungen für die Nutzung des Virtuellen Amts?

Sie benötigen ein internetfähiges Gerät (PC, Notebook, Tablet, Smartphone) mit Kamera, Mikrofon und Internetzugang.

Muss ich eine App oder ein Programm installieren?

Nein, alles funktioniert direkt im Browser – keine App nötig.

Welche Services kann ich über das Virtuelle Amt abwickeln?

Folgenden Dienstleistungen sind aktuell digital verfügbar:

  • An- und Ummeldung Wohnsitz
  • Abmeldung ins Ausland
  • Lebensbescheinigung
  • Meldebescheinigung und Melderegisterauskunft beantragen, Steueridentifikationsnummer beantragen
  • Führungszeugnis beantragen
  • Beratung zur Beantragung Wohnberechtigungsschein
  • Beratung zur Beantragung Wohngeld

Muss ich meine Kamera anschalten? Wie kann ich mich legitimieren?

Für die Identitätsprüfung müssen Sie die Kamera einschalten und Ihr gültiges Ausweisdokument zeigen.

Muss ich mich für einen digitalen Termin zuhause befinden?

Virtuelle Termine können von überall stattfinden. Ein ruhiger Raum schützt Ihre Daten und sorgt für einen reibungslosen Ablauf.

Ist bei einem virtuellen Termin mit Wartezeit zu rechnen?

Virtuelle Termine haben in der Regel keine Wartezeiten.

Wie wird sichergestellt, dass sich kein anderer unter meinem Namen anmeldet?

Die Sachbearbeiter und Sachbearbeiterinnen stellen alle relevanten Fragen, um einen Datenmissbrauch auszuschließen.

Kann ich zwei Anliegen auf einmal in einem virtuellen Termin klären?

Ja, Sie können mehrere Anliegen in einem Termin klären.

Benötige ich ein Programm, um Formulare auszufüllen?

Nein, Formulare können browserbasiert, während der Online-Sitzung ausgefüllt werden. Es wird kein weiteres Programm benötigt.

Wie kann ich Formulare unterschreiben, wenn mein Endgerät kein Touchpad hat?

Formulare werden direkt im Browser ausgefüllt. Unterschriften sind über Touchpad, Hidden-TAN oder Handy-TAN möglich. Hidden-TAN erscheint am Bildschirm, Handy-TAN per SMS.

Was ist eine Hidden-TAN bzw. Handy-TAN?

Eine Hidden-TAN oder Handy-TAN ist ein einmaliger sechsstelliger Code, mit dem Sie Dokumente digital unterschreiben können.
Die Hidden-TAN wird Ihnen am Bildschirm angezeigt, die Handy-TAN erhalten Sie per SMS auf Ihr Mobiltelefon. Mit der Eingabe der TAN gilt das Dokument als unterschrieben.

Was geschieht nach einer Terminvereinbarung?

Nach Vereinbarung eines Termins erhalten Sie mit der Bestätigungsmail einen Link, mit dem Sie sich direkt in die Online-Sitzung einloggen können.

Was kann ich tun, wenn ich meinen Termin doch nicht einhalten kann?

Termin absagen oder verschieben geht einfach über Ihre Bestätigungsmail.

Wie erhalte ich meine Dokumente ausgefüllt zurück?

Fertige Dokumente stehen Ihnen sofort während der Sitzung zum Download bereit.

Muss ich im Vorfeld bereits Formulare ausfüllen?

Virtuelles Bürgerbüro: Nein, die Formulare können während des Online-Termins gemeinsam ausgefüllt und direkt unterschrieben werden.

Virtuelle Wohngeldstelle / Wohnberechtigungsschein: Ja, füllen Sie den Antrag vor dem Termin aus und laden Sie ihn hoch. Im Termin werden nur offene Fragen zum Antrag geklärt oder Angaben ergänzt.

Wie kann ich sicher sein, dass ein von mir unterschriebenes Online-Formular nicht weiterbearbeitet wird?

Nach der Unterschrift wird das Dokument automatisch gesperrt und kann nicht mehr geändert werden.

Was passiert, wenn die Verbindung im Termin abbricht?

Bei Verbindungsabbrüchen klicken Sie einfach erneut auf den Terminlink. Funktioniert Ihr Gerät nicht, informieren Sie Ihren Sachbearbeiter und vereinbaren einen neuen Termin.

Was geschieht, wenn mein Gerät während des Termins versagt?

Bitte informieren Sie – wenn möglich – Ihre Sachbearbeiterin oder Ihren Sachbearbeiter und vereinbaren Sie einen neuen Termin.