Leistungen
Verkehrsordnungswidrigkeiten
Die Stadt Weil am Rhein ist grundsätzlich für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten zuständig. Der überwiegende Anteil entfällt auf Verkehrsordnungswidrigkeiten (Parkverstöße, Geschwindigkeitsüberschreitungen, usw.) Bei der Höhe der Verwarngelder wird ein bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog angewandt, soweit keine Voreintragungen im Verkehrszentralregister vorliegen.
Leistungsdetails
Voraussetzungen
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Erforderliche Unterlagen
Keine
Kosten
Bei Verwarngeldern über 35,00 € wird automatisch ein Bußgeldverfahren eingeleitet. In diesem Fall werden zusätzliche Gebühren in Höhe von 20,00 € und Auslagen in Höhe von 3,50 € erhoben.
Bearbeitungsdauer
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Hinweise
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Vertiefende Informationen
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Rechtsgrundlage
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Freigabevermerk
Stadt Weil am Rhein, den 07.09.2010