Räum- und Streudienst
Trotz des recht milden Klimas in der Region kann es in manchen Jahren zu stärkerem Schneefall kommen. Auch Eisglätte ist keine Seltenheit.
Während dieser Zeit sind die Räum- und Streufahrzeuge des städtischen Betriebshofs vermehrt im Einsatz. Bereits frühmorgens fahren sie Stellen ab, die als verkehrsreich und gefährlich gelten, z.B. Straßenneigungen oder Kurven. Wichtig sind hierbei auch Straßen für den ÖPNV, den (Berufs-)Hauptverkehr, die Ausfahrt der Feuerwehr oder die Zufahrt zu den Schulen. Gleichzeitig sind Handtruppen in allen Stadtteilen von Weil am Rhein unterwegs, welche gezielt Gehwege, Bushaltestellen und Fußgängerüberwege frei räumen. Nebenstraßen werden grundsätzlich nicht angefahren.
Anlieger sind laut der Streupflichtsatzung der Stadt Weil am Rhein verpflichtet, werktags bis 7.00 Uhr (sonntags bis 8.30 Uhr) die in der Satzung beschriebenen Flächen zu räumen und zu streuen.
Kommt es für die Streufahrzeuge zu Behinderungen durch verkehrswidrig geparkte Fahrzeuge oder vernachlässigen Anlieger ihre Streupflicht, dann kann bei Unfällen ein haftungsrechtliches Mitverschulden geltend gemacht werden. Auch Verkehrsteilnehmer, die einen nicht geräumten Weg benutzen, müssen sich ein gewisses Eigenrisiko anrechnen lassen, falls ihnen als Alternative ein zumutbarer Umweg zur Verfügung gestanden hätte.
Kombinierte Rad- und Gehwege sind wie Gehwege zu behandeln, d.h. es gelten die gleichen Anforderungen an die Anlieger wie bei reinen Gehwegen. Auch sie sind ordnungsgemäß zu räumen und zu streuen. Straßen, bei denen auf keiner Seite ein Gehweg vorhanden ist, sind am Rand in einer Breite von 2 Metern zu räumen und zu streuen.
Sie finden die Streupflichtsatzung der Stadt Weil am Rhein unter folgendem Link.
Leistungsdetails
Voraussetzungen
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Verfahrensablauf
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Erforderliche Unterlagen
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Kosten
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Freigabevermerk
Stadt Weil am Rhein, den 31.01.2012